Wussten Sie, dass Sie die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige haben? Bei erstmaliger Selbstanzeige der Steuerhinterziehung wird von einer Strafverfolgung abgesehen und die Busse fällt weg. Die Nachsteuer inkl. Verzugszins wird für höchstens zehn Jahre erhoben (bei Erben für die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerjahre).
Fragen Sie uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Mit unserem Finanztool berechnen wir Ihnen die Nachsteuerbelastung inkl. Verzugszinsen und erstellen Ihnen sogleich auch die straflose Selbstanzeige bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Achtung: Ab dem Kalenderjahr 2018 erhalten die schweizerischen Steuerbehörden in einem automatisierten Verfahren Auskünfte über ausländische Bankkonten (sowie Konten bei kollektiven Anlageinstrumenten und Versicherungsgesellschaften) und deren Inhaber. Nach der Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern ist eine straflose Selbstanzeige möglich, solange sie die entsprechende Finanzinformation noch nicht erhalten hat.