Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 01.01.2025

Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft:

Bisher konnte die MWST vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen. 

Neu können Sie mehr als zwei Saldosteuersätze wählen. Massgebend bleibt weiterhin die 10%-Regel, d.h. ein neuer Saldosteuersatz ist anzuwenden, sofern der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt.

Einzelne Saldo- und Pauschalsteuersätze wurden überprüft und von der ESTV neu festgelegt.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.

Gerne stehen wir Ihnen bei allfälligen Fragen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen: https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-abrechnen/mwst-aenderungen-2025.html