Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer angehoben. Diese Erhöhung ist das Ergebnis der Abstimmung vom 25. September 2022 über den «Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer».
Ab 1. Januar 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:
Der Normalsatz beträgt neu 8,1 Prozent (bisher: 7,7 Prozent), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8 Prozent (bisher: 3,7 Prozent) und für den reduzierten Satz gelten neu 2,6 Prozent (bisher: 2,5 Prozent).
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